12.10.2021 - 5.1 Informationen zum Stand der Betreibung eines Ju...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Krtschil informiert über den aktuellen Stand:

Danach wurde Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen. Folgende Punkte sind für die Betreibung eines Jugendclubs möglich:

 

Variante 1:

  1. Es muss ein Beschluss der Gemeindevertretung gefasst werden, wonach Jugendarbeit in der Gemeinde betrieben werden soll.
  2. Es muss eine Zusammenarbeit (Koorperation) mit einem Träger (z. B. AWO) erfolgen. Diese muss über ein Interessenbekundungsverfahren ausgeschrieben werden.
  3. Es muss ein Konzept für die Betreibung des Jugendclubs mit dem Träger erarbeitet werden.
  4. Es muss Personal (Sozialarbeiter) eingestellt werden. Die Stelle sollte 35 Std/wöchentlich betragen. Vergütung muss nach TVöD erfolgen. Personalkosten würden mindestens 45.000,00 Euro/Jahr betragen.
  5. Förderanträge sind bis zum 30.09. eines Jahres zustellen.

 

Variante 2:

  1. Es wird ein Verein für die Betreibung des Jugendclubs gegründet oder der Jugendclub wird unter dem „Dach“ eines in der Gemeinde bestehenden Vereines betrieben. Dazu sollen Vereine der Gemeinde angesprochen werden. Mögliche Vereine wären der SKV Bobitz oder die Fördervereine der Feuerwehr.

 

Herr Bremer schlägt vor, über eine Anzeige im nächsten Mäckelbörger Wegweiser den Bedarf einer solchen Stelle in der Gemeinde Bobitz anzuzeigen. Damit soll erreicht werden, dass ggf. im Amtsbereich vorhandene Bewerber für diese Stelle angesprochen werden.

 

Nach einiger Diskussion wird einstimmig beschlossen, beide Varianten zu verfolgen bis klar ist, welche die bessere ist.

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Anlagen zur Vorlage