19.01.2022 - 5.1 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 mit der Gebietsbezeichnung „Eichenweg“ hat eine Größe von rd. 6 800 m² und umfasst die Flurstücke 14/4, 24 (teilw.), 25, 115/3 (teilw.), 115/4 (teilw.) und 115/6 (teilw.), Flur 1, Gemarkung Grapen Stieten. Die Gebietsabgrenzung kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden (Anlage).
  2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

In der Ortslage Grapen Stieten sollen auf Flächen, die dem Außenbereich zuzuordnen sind, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung mit Wohngebäuden geschaffen werden. Dazu soll das Instrument des beschleunigten Verfahrens nach § 13b Baugesetzbuch eingesetzt werden, welches die Einbeziehung von Außenbereichsflächen, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, ermöglicht. Ziel ist somit die Schaffung von Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung.

  1. Die Gemeinde beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Eichenweg“ gemäß § 13b Baugesetzbuch.
  2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss sowie die Stelle, bei der sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann, ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

9

 

davon besetzte Mandate:   

9

 

davon Anwesende:

8

 

Ja- Stimmen:

8

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage