Beschlussvorlage - BV/11/22-020
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme der Gemeinde zum Entwurf - Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow, einschl. 1. Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ventschow
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Entscheidung
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02.05.2022
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Sachverhalt
Die Altgemeinde Lübow verfügte über einen Flächennutzungsplan, der am 01.02.2007 in Kraft getreten ist.
Die Altgemeinde Schimm verfügte über einen Flächennutzungsplan, der am 01.08.2001 in Kraft getreten ist.
Gemäß § 204 (2) BauGB gelten bestehende Flächennutzungspläne fort, wenn Gemeinden in ihrem Gebiet oder Bestand geändert werden. Aus den beiden Flächennutzungsplänen der Altgemeinden wurden durch die Eingemeindung Teilflächennutzungspläne der neuen Gemeinde Lübow.
Die weitergeltenden Teilflächennutzungspläne werden mit der hier vollzogenen Zusammen-führung zum Flächennutzungsplan der neuen Gemeinde Lübow zusammengeführt.
Der Flächennutzungsplan soll mit der 1. Änderung die Voraussetzung für die Änderung der Bodennutzung in folgenden 2 Bereichen schaffen:
- Teilgeltungsbereiche 1 und 2
Nachnutzung von Teilflächen des Kiessandtagebaus Tarzow 2 Nord für eine
Freiflächenphotovoltaikanlage
- Teilgeltungsbereich 3
Erweiterung der Wohnbauflächen und Ausweisung eines Mischgebiets im Ortsteil
Lübow
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und die folgende Aufstellung des Bebauungs-planes Nr. 8 „Photovoltaikanlage Kieswerk Tarzow“ dienen der städtebaulichen Neuausrichtung der Nachnutzung von Teilflächen des Kiessandtagebaus Tarzow 2 Nord. Anlass dazu gibt der Stand der Auskiesung der Tagebauteilflächen und die Entwicklung der regenerativen Energieerzeugungsanlagen.
Deshalb sollen gegenwärtige Kiesabbauflächen, die bereits weitestgehend ausgebeutet wurden, künftig für Freiflächen-Photovoltaikanlagen genutzt und als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ bzw. „Photovoltaikanlage und Kiesabbau“ ausgewiesen
werden. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Teilgeltungsbereich 3 und die parallel erfolgende Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Ellerbergssoll 2“ dienen der städtebaulichen Neuausrichtung des westlichen Rands des Ortsteils Lübow. Die neu ausgewiesene Wohnbaufläche schließt sich an das in den letzten Jahren entwickelte und bereits bebaute Plangebiet des BPlans Nr. 7 „Wohngebiet am Kletziner Weg“ an. Die Gemeinde Lübow hat sich seit längerem mit der Weiterentwicklung des Ortes Lübow befasst. Für eine Wohnbaulandentwicklung ist nur der westliche Ortsrand geeignet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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7 MB
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