Beschlussvorlage - BV/07/22-726

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung die Entlastung des Amtsvorstehers für das abgeschlossenen Haushaltsjahr 2020.

 

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Sachverhalt

Der Amtsausschuss hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Amtsvorstehers.

Verweigert der Amtsausschuss die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, so hat er dafür die entsprechenden Gründe anzugeben.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen den Jahresabschluss 2020 geprüft und den abschließenden Bestätigungsvermerk erteilt.

 

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