Beschlussvorlage - BV/12/22-005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Barnekow beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung

Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt

2022.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V, ist der Haushalt in Planung und

Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der

Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem

die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen

dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche

Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum

anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird

(Konsolidierungszeitraum).

Der Haushalt konnte im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt trotz Inanspruchnahme der

genehmigungsfreien Rücklagenentnahme nicht erreicht werden. Investive

Auszahlungen können nur durch die Aufnahme weiterer Investitionskredite

finanziert werden. Grundlage bildet das Haushaltssicherungskonzept zum

Haushalt 2021.

 

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Anlagen

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