Beschlussvorlage - BV/07/22-005
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer Gemeindewahlleiterin für das Amt Dorf Mecklenburg- Bad Kleinen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Kathrin Gronow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Haupt- und Finanzausschuss Amt Dorf Mecklenburg - Bad Kleinen
|
Vorberatung
|
|
●
Geplant
|
|
Amtsausschuss Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen
|
Entscheidung
|
|
|
17.03.2022
|
Sachverhalt
Das oben genannte Gesetz regelt, dass die kommunalen Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen durch die entsprechenden Vertretungen gewählt werden müssen. Alle amtsangehörigen Gemeinden haben diese Aufgabe auf das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen übertragen. Daher muss der Amtsausschuss dieses Wahlorgan wählen.
Alle Wahlleitungen und ihre Stellvertretungen bleiben bis zur Neuwahl im Amt.