Beschlussvorlage - BV/03/22-012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Stieten beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

Ernst-Joachim Hundt, Groß Stieten, am 14.02.2022 = 500,00 € Geldspende für die Feuerwehr Groß Stieten  (Umbau des Anhängers)

 

Ernst Otto Pahl, Dorf Mecklenburg, am 17.02.2022 = 200,00 € Geldspende für die Jugendfeuerwehr Groß Stieten

 

Jagdgenossenschaft

Groß Stieten-Neustieten, am 05.04.2022 = 200,00 € Geldspende für die Jugendfeuerwehr

 

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2

Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben,

das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von

§ 44 KV M-V.

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Finanz. Auswirkung

 

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