Beschlussvorlage - BV/09/22-014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2022/2023.

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Sachverhalt

Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V, ist der Haushalt in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt beschrieben und Maßnahmen dargestellt werden, durch die der Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Haushalt konnte im Ergebnishaushalt trotz Inanspruchnahme der genehmigungsfreien Rücklagenentnahme nicht erreicht werden.

Im Finanzhaushalt können die laufenden Auszahlungen nur durch eine Inanspruchnahme von Kassenkrediten gedeckt werden. Investive Auszahlungen können nur durch die Aufnahme weiterer Investitionskredite finanziert werden.

Grundlage bildet das Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2021.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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