Beschlussvorlage - BV/04/22-014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, bei der Verkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg eine Teileinziehung des Ländlichen Weges für den Bereich von Metelsdorf nach Schulenbrook zu beantragen. (siehe Karte)

Die Teileinziehung soll die Befahrbarkeit des Weges wie folgt beschränken :

 

„Verbot für Fahrzeuge aller Art “ (VZ 250)

mit Zusatzzeichen

„Land-u. forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ (VZ126-38)

 

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Sachverhalt

Im Jahr 2009 wurde mit Förderung des Amtes für Landwirtschaft ein Betonspurweg zwischen den Orten Metelsdorf, Schulenbrook und Rambow gebaut.

Für die uneingeschränkt öffentliche Nutzung des Weges galt eine Zweckbindungsfrist des Fördergebers von 12 Jahren nach abschließender Auszahlung der gewährten Zuweisung.

Diese Auszahlung erfolgte am 30.10.2009.

Der Weg wird trotz Geschwindigkeitsbegrenzung stark frequentiert und von diversen Fahrzeugen als Abkürzung genutzt, was wiederum eine Gefahr für Radfahrer und Fußgänger darstellt, die diesen Weg ebenfalls passieren.

Der Bürgermeister schlägt vor, diesen Weg ab Ortsausgang Metelsdorf (Gewächshäuser) bis zum Abzweig nach Schulennbrook (Gemerkungsgrenze zu Dorf Mecklenburg) und weiter nach Schulennbrook teileinzuziehen, d.h. für den jeglichen Fahrzeugverkehr zu sperren und nur noch für den landwirtschaftlichen Verkehr frei zu geben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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