Beschlussvorlage - BV/11/22-018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Ventschow beschließt dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 9 „Ellerbergssoll 2“ der Gemeinde Lübow zuzustimmen. Die Gemeinde Ventschow hat keine Hinweise oder Bedenken.

 

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Sachverhalt

Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohngebietes, welches auch zukünftig vorrangig als Hauptwohnsitz für Bürger der Gemeinde dient. Da nach der Änderung der Baunutzungs-verordnung Ferienwohnungen als nicht störende Gewerbebetriebe eingestuft wurden, erfolgt deren Ausschluss zur Wahrung des Gebietscharakters.

 

Die mit dem Bebauungsplan Nr. 9 verfolgten Planungsziele der Gemeinde entsprechen den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung. Die Wohnbauflächenentwicklung ist auf den Eigenbedarf der ortsansässigen Wohnbevölkerung ausgerichtet. Die Entwicklung erfolgt angelehnt an die bebaute Ortslage des Hauptortes Lübow, was eine rationelle Nutzung vorhandener Infrastruktureinrichtungen gewährleistet. Der B-Plan Nr. 9 ist der 2. Bauabschnitt der konzipierten Wohngebietsentwicklung am Ellerbergssoll und nutzt die vorgestreckten Erschließungsanlagen aus der Realisierung des 1. Bauabschnittes, dem B-Plan Nr. 7.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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