Beschlussvorlage - BV/11/22-025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ventschow beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Entlastung des Bürgermeisters für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2020.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters.

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die entsprechenden Gründe anzugeben.

Im Rahmen der örtlichen Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen den Jahresabschluss 2020 geprüft und den abschließenden Bestätigungsvermerk erteilt.

 

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