Beschlussvorlage - BV/02/22-047

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Lübow billigt den nach den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange überarbeiteten Entwurf der B-Plan-Satzung einschließlich der Begründung mit Arbeitsstand vom 11.04.2022.

Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 2 BauGB zum nächstmöglichen Termin am Verfahren zu beteiligen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung Lübow hat am 23.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 „Photovoltaikanlage Kieswerk Tarzow“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf der Satzung einschließlich der Begründung gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden bestimmt.

 

Entsprechend §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB wurden 7 benachbarte Gemeinden und 26 von der Planung berührte Behörden bzw. betroffene Einrichtungen und Versorgungsträger mit E-Mail des Planungsbüros vom 16.03.2021 an der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. Der Landkreis Nordwestmecklenburg wurde per E-Mail und zusätzlich per Briefpost beteiligt.

Das Auskunftsportal BIL wurde direkt durch Einsichtnahme im Internet beteiligt.

 

Gemeinden      7

 Behörden u.a.   26

 zusätzlich beteiligt             1

 Beteiligte    34

 

 

 

 

 

Folgende Beteiligte haben keine beachtlichen Anregungen oder Hinweise abgegeben:

 

  1. Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz
  2. Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
  3. Gemeinde Zurow
  4. Gemeinde Hornstorf
  5. Gemeinde Hohen Viecheln
  6. Gemeinde Dorf Mecklenburg
  7. Gemeinde Ventschow

 

Folgende Beteiligte haben Anregungen und Hinweise abgegeben:

 

  1. Landkreis Nordwestmecklenburg
  2. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
  3. Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  4. Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
  5. Autobahn GmbH
  6. Straßenbauamt Schwerin
  7. Landesforst M-V, Forstamt Grevesmühlen
  8. Bergamt Stralsund
  9. Zweckverband Wismar
  10. WEMAG AG
  11. WEMACOM Breitband GmbH
  12. 50Hertz Transmission GmbH
  13. WBV Schweriner See/obere Sude
  14. WBV Obere Warnow
  15. Deutsche Telekom Technik GmbH
  16. GASCADE Gastransport GmbH
  17. GDMcom GmbH
  18. BIL Auskunftsportal
  19. Stadt Wismar
  20. Gemeinde Jesendorf

 

Folgende Beteiligte haben nicht geantwortet:

 

  1. Landesamt für Kultur und Denkmalpflege
  2. Landesamt für Straßenbau und Verkehr – dafür jedoch Autobahn GmbH
  3. IHK Schwerin
  4. Evang.-Luth. Kirche
  5. Betrieb für Bau- und Liegenschaften M-V
  6. E.dis AG
  7. WBV Wallensteingraben-Küste

 

 

Zusammenfassung

                  Anzahl

 Beteiligte ohne Anregungen          7

Beteiligte mit Anregungen / Hinweisen        20 

Beteiligte ohne Antwort                   7

 

 Beteiligte           34

 

 

 

 

Im Rahmen der TÖB-Beteiligung wurden folgende Anregungen und Hinweise vorgetragen und bei der weiteren Planung beachtet:

 

Landkreis Nordwestmecklenburg

  1. Nachweis der Entlassung aus der Bergaufsicht ist vor dem Satzungsbeschluss vorzulegen
  2. Nachweis der Übereinstimmung des B-Plans mit Betriebsabschlussplan und Planfeststellungsbeschluss zum Kiesabbau vorlegen
  3. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan zügig vorantreiben, beide Teilflächennutzungspläne zusammenführen
  4. Präambel und Verfahrensvermerke ergänzen
  5. Baugrenzen festsetzen
  6. Grund für Überplanung des Sportplatzes

Plangebietsgrenzen wurden entlang der Flurstücksgrenzen festgesetzt, die Flächen des Sportplatzes werden in der nächsten Planungsphase ausgegrenzt

  1. In der Planzeichenerklärung HBP ergänzen
  2. TF 1.2 und Begründung in Übereinstimmung bringen
  3. Umweltbericht beifügen
  4. Der Waldabstand ist auf 30 m zu korrigieren
  5. Erläuterungen zum bedingten Baurecht in der Begründung ergänzen
  6. Versickerungsnachweis für Regenwasser wird empfohlen
  7. Umweltprüfung mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung ergänzen
  8. Reservierungsbeleg für Ökokonto vorlegen
  9. Prüfung der Betroffenheit von Biotopen anhand aktueller Bestandserfassung
  10. Artenschutzfachbericht vorlegen
  11. Auskunft aus Altlastenkataster ergänzen
  12. Bodenschutzkonzept nach DIN 1939 vorlegen, evtl. bodenkundliche Baubegleitung
  13. Hecken oder Streifen von Kurzumtriebsplantagen einrichten
  14. Gehölzstreifen auch am südwestlichen Rand des Teilgeltungsbereichs 1 einrichten
  15. Betroffene Bodendenkmale beachten
  16. Begründung Punkt 5.3 ändern

 

Landkreis Nordwestmecklenburg, Kataster- und Vermessungsamt

Im Plangebiet sollen diverse Aufnahme- und Sicherungspunkte des Lagenetzes sein. Nach übergebener Festpunktübersicht ist dies eher nicht zutreffend, genauere Angaben am 20.07. angefordert

 

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Kompensationsbedarf und Ausgleichsmaßnahmen angefordert

Wird nachgereicht

 

Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg

Landesplanerische Stellungnahme wird übernommen

 

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

Das geforderte Blendgutachten wird beauftragt und der Planung beigefügt.

 

Autobahn GmbH

  • Die 40-m-Anbauverbotszone wird beachtet, dort wird eine Gehölzfläche zum Blend- und Erosionsschutz angeordnet
  • Das geforderte Blendgutachten wird beauftragt und der Planung beigefügt

 

Straßenbauamt Schwerin

Die geplante Radwegtrasse entlang der L 102 wurde übernommen    

 

Landesforst M-V, Forstamt Grevesmühlen

Forstrechtliches Einvernehmen erteilt, Begründung wird ergänzt

 

Bergamt Stralsund

Die aktuelle bergrechtliche Genehmigungssituation widerspricht der Ausweisung als „Sondergebiet Photovoltaikanlage“.

Zusammen mit dem bergwerkführenden Unternehmen Otto Dörner Kies und Umwelt GmbH & Co.KG wird eine Änderung der bergrechtlichen Situation beantragt.

 

Zweckverband Wismar

Darstellung der Trinkwasserleitung wurde übernommen, Überbauung ist nicht vorgesehen.

 

WEMACOM Breitband GmbH

Nach übergebenem Lageplan befinden sich Leitungstrassen am Rand vom Teilgeltungsbereich 2, jedoch außerhalb des Plangebiets.

 

WEMAG AG, 50 Hertz Transmission GmbH, GASCADE Gastransport GmbH, GDMcom GmbH und BIL Auskunftsportal

teilen mit, dass im Plangebiet keine Betroffenheit vorliegt

 

WBV Schweriner See/obere Sude

teilt mit, dass er nicht zuständig ist

 

WBV Obere Warnow

Die Verbandsgewässer LV 49 und Sy 010/012 werden einschließlich des 7 m Schutzstreifens ab Böschungsoberkante in die Planzeichnung übernommen

Deutsche Telekom Technik GmbH

Die Leitungen werden in die Planzeichnung übernommen und nicht überbaut

 

Hansestadt Wismar

fordert eine dreireihige Hecke in einer Mindestbreite von 10 m auf der gesamten Länge des südwestlichen Geltungsbereichs für die Teilfläche 1, also vermutlich parallel der BAB 14

im Rahmen der sowieso zu erbringenden Ausgleichsleistungen und auch als Blend- und Sichtschutz wird zumindest teilweise ist eine Hecken-Pflanzung vorgesehen

 

Gemeinde Jesendorf

  • fordert die Erhaltung des Wegs nach Neperstorf – der Weg war bereits als Verkehrsfläche ausgewiesen
  • weist auf ausreichenden Zaunabstand zum Graben an der östlichen Grenze des Teilgeltungsbereichs 1 hin – wird in Zusammenhang mit der Stellungnahme des WBV beachtet

 

Die Gemeinden Zurow, Hornstorf, Dorf Mecklenburg, Hohen Viecheln und Ventschow

teilen mit, dass sie keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise haben

 

Vom 17.05. bis 18.06.2021 fand im Amtsgebäude in Dorf Mecklenburg, Bauamt die öffentliche Auslegung der Planung statt. In diesem Rahmen wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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