Beschlussvorlage - BV/08/22-061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Wohnbebauung An der Brücke“ wurden von den Bürgern keine Anregungen vorgebracht.

            Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden 

            von der Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im 

            Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange das Ergebnis mitzuteilen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des

            Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanZV) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58),

            der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344) –

            einschließlich aller zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtkräftigen  

            Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des

            Bebauungsplanes Nr. 15 „ Wohnbebauung An der Brücke “, bestehend aus der 

            Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ) sowie die örtlichen Bauvorschriften 

            über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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