Beschlussvorlage - BV/08/22-062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 „Senioren Wohnanlage Bad Kleinen“.
  2. Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung.
  3. Mit dem Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 „Senioren Wohnanlage Bad Kleinen“ soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 13a BauGB i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

 

Planungsziel der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 „Senioren Wohnanlage Bad Kleinen“ ist im Wesentlichen die Ausweisung eines weiteren Baufensters im westlichen Bereich des Allgemeinen Wohngebietes WA 1 bzw. die Ausweisung eines weiteren Allgemeinen Wohngebietes WA 3. Die Gemeinde Bad Kleinen beabsichtigt die Standortverlegung der bestehenden Sparkassenfiliale in der Wismarschen Straße planungsrechtlich mit der Ausweisung eines Baufensters im Plangebiet vorzubereiten.

 

Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne die Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) aufgestellt.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 27 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf mit zugehöriger Begründung (inkl. Umweltbelange) zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange zu bestimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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