Beschlussvorlage - BV/01/22-053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 48 Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2022.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg hatte für die Jahre 2021 und 2022 einen Doppelhaushalt beschlossen. Zahlreiche Änderungen für das Jahr 2022 machen nun die Beschlussfassung zum 1. Nachtragshaushalt notwendig. Vor allem durch Änderungen im Investitionsbereich, aber auch durch Änderungen, die mit dem Orientierungserlass für die Haushaltsplanung 2022 bekannt wurden, die Neufestsetzung der Kreis- und Amtsumlage oder auch z. B. geplante Aufwendungen des Jahres 2021, die aufgrund von langen Lieferzeiten erst in diesem Jahr zur Ausführung kommen.

 

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Anlagen

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