Beschlussvorlage - BV/08/22-075
Grunddaten
- Betreff:
-
Auswertung der rechtsaufsichtlichen Verfügung zum Haushalt 2022 in Fragen der perspektivisch erforderlichen Hebesätze der Gemeindesteuern zur Beantragung von Konsolidierungszuweisungen zur Schuldenentlastung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss Bad Kleinen
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Vorberatung
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23.06.2022
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Beschlussvorschlag
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung in Auswertung der rechtsaufsichtlichen Verfügung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Bad Kleinen eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A, B und der Gewerbesteuer an den notwendigen Mindestsatz zur weiteren Beantragung von Zuweisungen gemäß § 27 FAG.
Sachverhalt
Für das Jahr 2022 gelten für die Gemeinde Bad Kleinen folgende Hebesätze:
Grundsteuer A 350 v. H.
Grundsteuer B 400 v. H.
Gewerbesteuer 380 v. H.
Um weiterhin Zuweisungen gemäß § 27 FAG beantragen zu können, müssen die Hebesätze so gestaltet sein, dass sie 20 % über dem gewogenen Durchschnitt der jeweiligen Größenklasse der Gemeinde liegen.
Für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2022 werden die Anträge im Jahr 2023 gestellt.
Grundlage bilden dann die gewogenen Durchschnittshebesätze des Jahres 2020.
Gemeindegrößenklasse 3.000 – 5.000 Einwohner:
Grundsteuer A 332 + 20 % = 352 v. H
Grundsteuer B 391 + 20 % = 411 v. H.
Gewerbesteuer 343 + 20 % = 363 v.H.
Da die Gesamteinnahmen aus den Realsteuern zusammengezählt werden, erfüllt die Gemeinde für das Jahr 2022 die Voraussetzungen für eine Antragstellung.
Die Hebesätze nach dem gewogenen Durchschnitt steigen jedoch Jahr für Jahr, daher sollte sich die Gemeinde überlegen, ab dem 01.01.2023 neue Hebesätze zu beschließen.
Grundlage bilden dann die vom Statistischen Amt M-V bekanntgegebenen Durchschnittshebesätze für das Jahr 2021 + 20 %.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144 kB
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