Informationsvorlage - IV/08/22-077

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Bad Kleinen hat mit Datum vom 25.03.2022 einen Förderbescheid zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft , in Höhe von anteilig 113.200 € erhalten. Die bisher bewilligte Förderung entspricht dem De-minimis-Beihilfe Höchstbetrag und ist ausschließlich zur Tilgung der beantragten Altverbindlichkeiten zu verwenden.

Das Geld ist mittlerweile auch eingegangen und wird an die Regionale Wohnungsgesellschaft Bad Kleinen weitergeleitet..

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Anlagen

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