Informationsvorlage - IV/08/22-078

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Im Zuge der Grundsteuerreform, ab 2025, wird zukünftig nur noch der Grundstückseigentümer grundsteuerpflichtig. Das heißt, für Garagen, Kleingärten auf Gemeindegrundstücken wird die Gemeinde grundsteuerpflichtig und hat damit auch gegenüber dem Finanzamt die Erklärung abzugeben.

 

Loading...