Beschlussvorlage - BV/03/22-042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Stieten die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 „Parkplatz“. Der Geltungsbereich ist begrenzt durch:

-         im Norden: durch bebaute Grundstücke entlang der Straße Siedlungsring,

-         im Osten: durch die Verkehrsfläche der B 106,

-         im Süden: durch Verkehrsfläche des Siedlungsrings und im weiteren Verlauf Grundstücke entlang der Straße Siedlungsring sowie eine Grünfläche

-         im Westen: durch bebaute Grundstücke entlang der Straße Siedlungsring und der Verkehrsfläche des Siedlungsrings

  1. Die Begründung für den Bebauungsplan Nr. 6 „Parkplatz“ wird gebilligt.
  2. Der Beschluss der Satzung über Satzung des Bebauungsplanes Nr. 6 durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Stieten ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ergänzend ins Internet eingestellt ist.
  3. Das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Groß Stieten hat das Planverfahren nach § 13a Abs. 1. Nr. 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.

 

Die Gemeinde Groß Stieten hat die im Planverfahren eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach § 1 Abs. 7 BauGB gesammelt, bewertet und gewichtet. Die Abwägungsvorschläge wurden beraten und entschieden.

 

Die Satzungsunterlagen bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) sowie die Begründung wurden um die Ergebnisse der Abwägung ergänzt. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Maßgeblich für den Satzungsbeschluss war ein schallschutztechnisches Gutachten aus dem Jahr 2009, welches nach Eingang der Stellungnahmen berücksichtigt wurde. Dieses Gutachten hatte zum Ergebnis, dass sich das Plangebiet innerhalb des Lärmpegelbereiches III befindet. Dementsprechend sind bauliche Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz der Nachtruhe an schützenswerten Gebäuden bei Neubauten und Nutzungsänderungen gemäß DIN 4109 vorzusehen.

 

Eingriffe in Biotope, Boden und Landschaftsbild sind aufgrund der Dauerhaftigkeit der Planung nachhaltig, aber nicht erheblich. Vogelschutzgebiete (SPA) oder FFH-Gebiet werden durch die Planung nicht beeinträchtigt.

Hinweise des Landkreises zu der Planung wurden berücksichtigt bzw. eingearbeitet. Diese führten zum größten Teil zu redaktionellen Korrekturen und Präzisierungen.

 

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, ist der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Gro Stieten notwendig. Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist vorzunehmen; mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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