Beschlussvorlage - BV/09/22-045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Entwicklungssatzung „OT

Rastorf“ vorgebrachten Anregungen und Bedenken von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

  1. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S.3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung- PlanzV) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58), der Landesbauordnung M-V (LBauO M- V) vom 15.10.2015 (GVOBI. M- V S. 344) – alle einschließlich der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtskräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung die Entwicklungssatzung „OT Rastorf“,bestehend aus Planzeichnung mit Zeichenerklärung und den inhaltlichen Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss der Satzung ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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