Beschlussvorlage - BV/09/22-046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz stimmt dem Entwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Testorf. Steinfort zu. Die Gemeinde Bobitz hat keine Hinweise oder Bedenken

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Bobitz wurde als Nachbargemeinde aufgefordert Stellung zur oben genannten Planung zu nehmen. Die Frist zur Stellungnahme endet am 10.07.22. Eine Fristverlängerung wurde abgelehnt.

 

Das Planungsziel besteht in der Regelung und Steuerung von Windenergieanlagen. Der vorhandene Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gebiet der Gemeinde und insbesondere für das Sondergebiet für Windenergie in Testorf-Steinfort einer Prüfung unterzogen. Die Flächen sollen für die Errichtung von Windenergieanlagen überprüft werden und die Höhenlage der Windenergieanlagen geregelt werden. Die Höhenvorgaben sollen innerhalb des Flächennutzungsplanes insbesondere für das Sondergebiet für Windenergie-anlagen unter Berücksichtigung der 7H-Regelung getroffen werden. Dies soll durch entsprechende Isolinien erfolgen, um Einfluss auf zukünftige Anträge zu nehmen. Die Gemeinde bezieht sich hier auf § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Die Darstellungen im Flächen-nutzungsplan sollen entsprechend Fortgang des RREP und Fortgang der Prüfung der Gemeinde überprüft und dargestellt werden. Unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 3 BauGB ist es Ziel der Gemeinde auf bereits vorliegende oder zukünftige Anträge zu reagieren, durch

die die Durchführung der Planung durch Vorhaben unmöglich gemacht oder erschwert werden würde.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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