Beschlussvorlage - BV/09/22-048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Bobitz stimmt dem Entwurf über den Bebauungsplan Nr. 5 „Feldweg Moltenow“ der Gemeinde Alt Meteln zu. Die Gemeinde Bobitz hat keine Hinweise oder Bedenken.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Bobitz wurde als Nachbargemeinde aufgefordert Stellung zur oben genannten Planung zu nehmen. Die Frist zur Stellungnahme endet am 05.08.22. Einer Fristverlängerung wurde nicht zugestimmt, so dass die Stellungnahme mit dem Votum des Bauausschusses an die Gemeinde Alt Meteln verschickt wird.

 

Anlass für die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Feldweg Moltenow“ ist die Schaffung von Wohnbauland im Ortsteil Moltenow der Gemeinde Alt Meteln.

Es besteht eine große Nachfrage nach Eigenheimstandorten in der Gemeinde. Im Ortsteil Moltenow eignen sich Flächen westlich des Feldweges mit einer Größe von ca. 0,5 ha, sodass die Gemeinde diese als Wohngebiet entwickeln will. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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