Beschlussvorlage - BV/02/22-067

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lübow beauftragt den Landkreis Nordwestmecklenburg, Fördermittel für den Breitbandausbau in ihrem Gebiet für das „Graue Flecken-Förderprogramm“ zu beantragen, die Ausschreibung der geförderten Projekte zu übernehmen sowie die Projektsteuerung und Abrechnung der geförderten Maßnahmen wahrzunehmen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat sich mit dem Breitbandförder-programm zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit den Telekommunikationsunternehmen flächendeckend in Deutschland Gigabit-Netze zu schaffen.

 

Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ („Graue Flecken-Förderprogramm“) wurde am 26. April 2021 veröffentlicht. Durch die überarbeitete Förderrichtlinie soll auch die Umsetzung des Ziels der flächendeckenden Gigabitversorgung für die schwer erschließbaren Einzellagen erneut in den Blick genommen werden.

 

Zweck der Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breit-bandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland zur Erreichung eines gigabitfähigen Netzes in allen Gebieten, die derzeit nicht über ein Netz verfügen, das allen Endkunden zuverlässig eine Datenrate von mindestens 100 Mbit/s im Download (Aufgreifschwelle) zur Verfügung stellt bzw. keine Aufrüstung innerhalb eines Jahres nach Meldung im Markterkundungsverfahren erfolgt oder in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Unternehmen kein solches Netz errichtet wird.

Bislang wurden nur Gebiete mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s („weiße Flecken“) gefördert.

 

Das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V koordiniert das Programm auf Landesebene und setzt bei der Umsetzung auf die Landkreise. Der Landkreis Nordwestmecklenburg tritt für die Gemeinden gegenüber dem Bund als Antragsteller auf. Anschließend schreibt der Landkreis im Auftrag der Gemeinden die Projektförderung aus und nimmt die Aufgaben der Projektsteuerung und Abrechnung wahr. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat dies bereits in den vergangenen Jahren für zahlreiche gemeindeübergreifende Ausbaubereiche in seinem Gebiet vollzogen.

 

Der Bund fördert die Wirtschaftlichkeitslücke grundsätzlich mit 50 %, in Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft kann dieser Satz auf 70 % erhöht werden.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern kofinanziert bis auf 90 %. Der kommunale Eigenanteil in Höhe von 10 % wird aus dem vom Land verwalteten „Kommunalen Aufbaufonds“ entnommen.

 

Dieser Grundsatzbeschluss ist als Willensbekundung der Gemeinde Lübow und Voraussetzung für die weitere Antragstellung und Projektsteuerung durch den Landkreis. Die Vergabeentscheidung nach der europaweiten Ausschreibung wird der Kreistag treffen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...