Beschlussvorlage - BV/04/22-031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:

 

 

WEMAG AG, am 26.07.2022 = 250,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung

 

Autohaus Preuss GmbH, Wismar, am 26.07.2022 = 1.000,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung

 

Ilim Nordic Timber GmbH, Wismar, am 01.08.2022 = 500,00 € Geldspende zur freien

kulturellen Verwendung

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach

§ 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und

annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach

§ 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter

eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen

werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im

Sinne von § 44 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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