Beschlussvorlage - BV/04/22-031
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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16.08.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spenden:
WEMAG AG, am 26.07.2022 = 250,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung
Autohaus Preuss GmbH, Wismar, am 26.07.2022 = 1.000,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung
Ilim Nordic Timber GmbH, Wismar, am 01.08.2022 = 500,00 € Geldspende zur freien
kulturellen Verwendung
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach
§ 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und
annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach
§ 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter
eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen
werden.
Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im
Sinne von § 44 KV M-V.