Beschlussvorlage - BV/04/22-032
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Metelsdorf
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Entscheidung
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04.10.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
LIBIND Wärmepumpen GmbH, am 09.08.2022 = 300,00 € Geldspende zur freien
kulturellen Verfügung
Pick Bau GmbH, Dorf Mecklenburg, am 10.08.2022 = 150,00 € Geldspende für Erntefest Metelsdorf
Zimmerei & Holzbau Renè Fenske, am 16.08.2022 = 400,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung
Martin Hufmann, Wismar, am 16.08.2022 = 250,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung
Baltic Gebäudereinigung GmbH, Dorf Mecklenburg, am 19.08.2022 = 250,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung
IBC Solar Invest GmbH, Bad Staffelstein, am 24.08.2022 = 300,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verwendung
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.