Beschlussvorlage - BV/04/22-032

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

LIBIND Wärmepumpen GmbH, am 09.08.2022 = 300,00 € Geldspende zur freien

kulturellen Verfügung

 

Pick Bau GmbH, Dorf Mecklenburg, am 10.08.2022 = 150,00 € Geldspende für Erntefest Metelsdorf

 

Zimmerei & Holzbau Renè Fenske, am 16.08.2022 = 400,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung

 

Martin Hufmann, Wismar, am 16.08.2022 = 250,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung

 

Baltic Gebäudereinigung GmbH, Dorf Mecklenburg, am 19.08.2022 = 250,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verfügung

 

IBC Solar Invest GmbH, Bad Staffelstein, am 24.08.2022 = 300,00 € Geldspende zur freien kulturellen Verwendung

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...