Beschlussvorlage - BV/12/22-042

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Barnekow Nord“ sowie den Vorentwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht.
  2. Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
  3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnekow hat in ihrer Sitzung am 16.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 mit der Gebietsbezeichnung „Barnekow Nord“ beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 8 wird im Regelverfahren gemäß Baugesetzbuch aufgestellt. Ergänzende Vereinbarungen werden in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Flächeneigentümer geregelt.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 8 beabsichtigt die Gemeinde Barnekow die planungsrechtliche Voraussetzung für die Ausweisung von Allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu schaffen. Das Ziel der Planung besteht darin, eine brachliegende Fläche in wohnbauliche Nutzungen zu überführen. Die ehemaligen Gärtnereiflächen, nördlich angrenzend an die Siedlungsstruktur erfahren eine dem Ortsbild entsprechende Nachnutzung. Der steigenden Nachfrage nach Wohnbauflächen in der Gemeinde Barnekow wird entsprochen. Zudem wird der bestehende städtebauliche Missstand einer Brachfläche behoben.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den vorliegenden Vorentwurf zu billigen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zu beschließen. Zeitgleich zur Öffentlichkeitsbeteiligung soll die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden erfolgen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...