Beschlussvorlage - BV/09/22-064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:

 

H. & W. Groß Transportgesellschaft mbH, am 30.06.2022 = 5.833,38 € Sachspende für den Beachvolleyballplatz Tressower See (Lieferung von Füllsand und Oberboden)

 

H. Haase Garten-u. Landschaftsdesign, am 04.07.2022 = 1.720,86 € Sachspende für den Beachvolleyballplatz Tressower See (Liefern von Rasensaatgut und Herstellen von Rasenansaat, Baggerplanierarbeiten und Bank liefern und montieren)

 

Ingenieur Consult Häcker & Krauß GmbH, am 06.09.2022 = 2.500,00 € Sachspende für den Beachvolleyballplatz Tressower See (Erstellen der Planung)

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annahmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.

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Finanz. Auswirkung

 

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