Beschlussvorlage - BV/09/22-064
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Birgit Lappann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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04.10.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V, die Annahme folgender Spende:
H. & W. Groß Transportgesellschaft mbH, am 30.06.2022 = 5.833,38 € Sachspende für den Beachvolleyballplatz Tressower See (Lieferung von Füllsand und Oberboden)
H. Haase Garten-u. Landschaftsdesign, am 04.07.2022 = 1.720,86 € Sachspende für den Beachvolleyballplatz Tressower See (Liefern von Rasensaatgut und Herstellen von Rasenansaat, Baggerplanierarbeiten und Bank liefern und montieren)
Ingenieur Consult Häcker & Krauß GmbH, am 06.09.2022 = 2.500,00 € Sachspende für den Beachvolleyballplatz Tressower See (Erstellen der Planung)
Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V, darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annahmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.
Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.
Bei Beträgen über 100 € bis 1.000 € kann der Hauptausschuss entscheiden, bei Beträgen über 1.000 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M-V.