Beschlussvorlage - BV/08/22-119

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen bewilligt gemäß § 50 der Kommunalverfassung M-V, überplanmäßige Auszahlungen für die Maßnahme. „Sanierung des Badesteges in Bad Kleinen“,

 

in Höhe von                                           112.000,00 €

 

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Sachverhalt

Die Sanierung des Badesteges in Bad Kleinen wurde im Haushalt der Gemeinde geplant, mit Gesamtkosten von 260.000,00 €. Eine Förderung wurde in Höhe von 234.096,14 € bewilligt, so auch im Haushalt geplant.

Entsprechend der Entscheidung der Gemeindevertretung vom 10.08.2022 zur Vergabe der Leistungen für die Sanierung des Badesteges, werden sich die Kosten, inkl. der Nebenkosten, auf rd. 372.000,00 € erhöhen. Es besteht ein Mehrbedarf von rd.  112.000,00 €.

Zur Absicherung der Finanzierung des Mehrbedarfs, sollen geplante Kosten aus der Maßnahme „Erneuerung/Ausbau der Kurzen Straße/Straße der Jugend“ herangezogen werden. Für diese Maßnahme wurde ein erneuter Förderantrag gestellt. Eine geplante Realisierung wird demnach erst ab März 2023 möglich, bei bewilligter Förderung.

Die geplanten und aus dem Vorjahr übertragenen Haushaltsermächtigungen werden dann in diesem Jahr nicht in vollem Umfang benötigt. Es besteht somit die Möglichkeit den Mehrbedarf für die Sanierung des Badesteges innerhalb des investiven Bereiches des Haushaltes der Gemeinde zu decken.

 

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Finanz. Auswirkung

Mehrbedarf beim Produktkonto:

08/55102.7853208         Sanierung Badesteg                                 +112.000 €

Deckung:

08/54100.7853240         Erneuerung Kurze Str./Str. d. Jugend       -112.000 €

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