Beschlussvorlage - BV/07/22-057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen bestätigt das vorliegende Personalentwicklungskonzept und stimmt diesem Konzept einschließlich des erforderlichen zusätzlichen Personals zu.

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Sachverhalt

Durch die Bürgermeister der Gemeinden des Amtes wurde immer wieder festgestellt, dass bestimmte Aufgaben innerhalb der Verwaltung nicht entsprechend ihrer Planungen erfüllt wurden. Dazu kamen die Informationen aus den betroffenen Abteilungen mit dem Hinweis zu fehlendem Personal und Überlastungsanzeigen von einzelnen Mitarbeitern.

Daraufhin wurde auf der Grundlage einer KUBUS-Studie aus den Jahren 2014/2015 mit einem Ämtervergleich in Mecklenburg-Vorpommern zu Aufgaben und Personal ein Personalkonzept erstellt. Dieses ist für die einzelnen Abteilungen als Anlage beigefügt.

Grundlage war das Modell einer Verwaltung mit 13.000 Einwohnern, der Verwaltungsebene Amtsvorsteher mit LVB und 4 Abteilungen.

Die Bemessung der Stellenanteile in der Studie bezieht sich nur auf die Kernverwaltungsbereiche mit den ausgewiesenen Abteilungen. Die KUBUS-Studie bezieht sich nur auf Standardleistungen der Ämter.

Ausgenommen sind Bauhöfe und örtliche Besonderheiten der Ämter wie z.B. touristische Aufgaben oder Bürgerbüros. Diese Angaben der KUBUS wurden auf die individuellen Gegebenheiten und Fallzahlen des Amtes Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen angepasst. Dabei wurde festgestellt, dass in einigen Bereichen mehr Personal, in anderen Bereichen nicht das gesamte Personal aus der Studie erforderlich ist.

Zusätzliches Personal wird im Bereich der Bauverwaltung und hier gerade im Bereich des Tiefbaus benötigt. Das unterlegt auch noch einmal die Erfahrung aus der Praxis in unserem Amt. Dringend erforderlich ist es auch im Bereich Förderung Personal zu bekommen, das sich ständig um Fördermittel auf allen Ebenen und für das gesamte Amt, hauptsächlich aber im Bereich Bauamt kümmert.

Im Bereich der Kämmerei musste noch in 2022 dringend eine fachlich spezielle Stelle für eine Mitarbeiterin geschaffen werden, die im Bereich Steuerrecht ausgebildet ist und sich mit der Umsatzbesteuerung der Gemeinden und des Amtes beschäftigt, da der Bund eine kommunale Umsatzbesteuerung ab 2023 festgelegt hat.

Erforderlich ist ebenfalls eine Leiterin/ein Leiter im Bereich Zentrale Dienste, um den gesamten Bereich Personal einschließlich der Kindereinrichtungen, die Beschaffungen für das Amt und das Satzungsrecht im Bereich Kommunalrecht abzudecken.

Es wurde festgestellt, dass in allen Organisationsmodellen beim LVB ein Sekretariat mit 1 VbE angegliedert ist. Diese wird als nicht erforderlich angesehen. 

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Finanz. Auswirkung

Die zusätzlichen Personalkosten müssen im Haushalt 2023 geplant werden.

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Anlagen

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