Beschlussvorlage - BV/08/22-146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt einen formlosen Antrag an das Bildungsministerium zu stellen, um das Schulgeld für die Gemeinde Bad Kleinen auf 50,00 € pro Schuljahr erhöhen zu können.

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Sachverhalt

Der Sozialausschuss hat festgestellt, dass die finanziellen Mittel, die die Eltern aufbringen, für die Beschaffung von Schulbüchern und Arbeitsmitteln nicht ausreichen und die Gemeinde einen erheblichen Anteil an dieser Beschaffung stellt.

Die Verordnung über die Kostenbeiträge der Erziehungsberechtigten bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln (Grenzverordnung M-V) sieht einen Betrag für die o.g. Gegenstände in Höhe von 60,00 DM (entspricht 30,68 €) vor. Eine Abweichung davon ist nicht vorgesehen.

 

Eine Nachfrage bei der Landeshauptstadt Schwerin ergab, dass auch diese „nur“ 30,00 € erhebt. Es könne jedoch ein Antrag beim zuständigen Ministerium gestellt werden. Von hier wird davon ausgegangen, dass dieser Antrag nicht zielführend ist, da er gegen geltendes Recht verstoßen würde. Jedoch würde der Druck auf die Landesregierung erhöht werden, da bereits Anträge beim Bildungsministerium vorliegen.

 

Die Anmerkung im Sozialausschuss, dass in Schwerin ein höheres Schulgeld gezahlt würde, ist nur so zu erklären, dass es sich um eine Schule in privater Trägerschaft handelt, da diese selbst das Schulgeld festlegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Möglicherweise eine Entlastung der Gemeinde

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Anlagen

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