Informationsvorlage - IV/08/22-147

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der letzten Sitzung des Sozialausschusses der Gemeinde Bad Kleinen wurde mitgeteilt, dass es eine Betreuungslücke im Hort bei Unterrichtsausfall gibt. Diese stellt sich wie folgt dar: Bei Unterrichtsausfall sind die Hortbetreuer grundsätzlich zuständig, jedoch erfolgt der Unterrichtsausfall spontan, sodass auf die Hortbetreuer stets Mehrarbeit zukommt, die zu Überstunden führt. Die Betreuer sind erst später, zum regulären Schulende, für die Betreuung eingeplant. Eine Betreuung durch Lehrer erfolgt aufgrund von Personalmangel nicht. Diese Situation ist unbefriedigend.

Problematisch sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten für das Personal.

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