Beschlussvorlage - BV/09/22-088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt beim Anhörungsverfahren keine Bedenken oder Hinweise zu äußern. Die Gemeinde stimmt den Planfeststellungsunterlagen für die Radverkehrsanlage Schönhof- Bobitz zu.

 

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Sachverhalt

 

Durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg- Vorpommern wurde das Amt/Gemeinde informiert, dass die Planfeststellung für die Radverkehrsanlage B 208 Schönhof- Bobitz, Abschnitt 150 Straßenkilometrierung 1,966 bis 4,867 durchgeführt wird. Als Belegenheitsgemeinde wird Bobitz am Anhörungsverfahren beteiligt. In der Auslegungsfrist können Anregungen, Bedenken oder ähnliches zum Vorhaben bei der Anhörungsbehörde vorgebracht werden,

Aufgrund der Vielzahl der Unterlagen sind diese unter

https://www.strassen-mv.de/planfeststellung/anhoerungen/ einsehbar.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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