Beschlussvorlage - BV/01/22-091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt, den Bebauungsplan Nr. 5 „Gewerbe-, Wohn- und Mischgebiet Karow“ zu ändern (7.Änderung).

Das Planungsziel besteht in der Umwidmung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Hausgarten“. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4.300 m² im Innenbereich der bebauten Ortslage von Karow zwischen den Wohngrundstücken – Haus 13 bis 16 am „Lindenweg“ und der Wohnsiedlung „Am Wall“, sh. Übersichtsplan.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

 

Der Ursprungsbebauungsplan Nr. 5 zur Entwicklung eines Wohn-, Gewerbe- und Mischgebietes ist mit seiner Bekanntmachung am 02.12.2004 rechtskräftig geworden. Von den Planungszielen der Ursprungssatzung wurde zuerst nur die ausgewiesene Wohnbaufläche am Rosenthaler Weg umgesetzt. In diesem Zusammenhang stehen die 1. und 4. Änderung des Bebauungsplanes.

Im Zuge einer 2. und 3. Änderung sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden, dieses Planungsziel wurde nicht umgesetzt.

 

Mit der 5. Änderung wurden die Voraussetzungen geschaffen, die unbebauten Gewerbe- und Mischbauflächen des Bebauungsplanes zu erschließen und als Wohngebiet zu entwickeln.

Im Zuge einer 6. Änderung wurden die Restflächen nördlich des Wohngebietes bis zur BAB A 20 als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

 

Mit der Erschließung und Bebauung des Wohngebietes „Am Wall“ wurden die Baurechte im gesamten Geltungsbereich des B- Planes umgesetzt.

 

Das Planungsziel der 7. Änderung besteht in der Umwidmung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Hausgarten“.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 4.300 m² im Innenbereich der bebauten Ortslage von Karow zwischen den Wohngrundstücken – Haus 13 bis 16 am „Lindenweg“ und der Wohnsiedlung „Am Wall“.

Im östlichen Randbereich gehen die geplanten privaten Grünflächen/ Hausgärten in eine öffentliche Grünfläche über, die als Spielplatz genutzt wird.

Eine bauliche Nutzung der Grünflächen wird ausgeschlossen und die Zulässigkeit der Nutzung auf das Anlegen von Hausgärten beschränkt. Neben der gärtnerischen Nutzung sind nur Anlagen und Einrichtungen, die der Spiel- und Freizeitnutzung dienen, zulässig. Angesichts der nunmehr allseitig von Wohnnutzung umgebenen Insellage der ursprünglich am Rande der Wohnbauflächen liegenden Kompensationsfläche erscheint eine Verlagerung der Eingriffskompensation in ein Ökokonto auch aus naturschutzfachlicher Sicht sinnvoller. Vorgesehen ist hierzu die Nutzung eines in der vom Eingriff betroffenen Landschaftszone 1 „Ostseeküstenland“ liegenden Ökokontos.

 

Die Grundzüge der Planung werden durch die 7. Änderung nicht berührt, d.h. dass die durch den Bebauungsplan geschaffene Ordnungsfunktion in ihrem grundsätzlichen Charakter des Wohngebietes unangetastet bleibt. Daher wird die Änderung der Satzung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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