21.06.2022 - 9.1 Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Lübow
- Gremium:
- Gemeindevertretung Lübow
- Datum:
- Di, 21.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Abwägungsbeschluss:
Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow einschließlich 1. Änderung vorgebrachten Anregungen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) Berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von
- Landkreis Nordwestmecklenburg
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
- Landesforst M-V, Forstamt Grevesmühlen
- Gemeinde Jesendorf
b) Teilweise berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von
- Autobahn GmbH
- Straßenbauamt Schwerin
c) Nicht berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von
- keiner Stelle
Umfang und Begründung der Abwägungsvorschläge sind Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses. Das Ergebnis der Prüfung (Abwägungsmaterial) wird gemäß
der Vorlage beschlossen.
Feststellungsbeschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow einschließlich 1. Änderung in der vorliegenden Fassung vom 20.05.2022.
Die zugehörige Begründung mit den Umweltberichten für den Bereich Photovoltaikanlage Kieswerk Tarzow und für den Bereich der Wohngebietsentwicklung in westlicher Ortsrandlage von Lübow wird gebilligt.
Die Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow einschließlich 1. Änderung ist entsprechend § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Nordwestmecklenburg als höhere Verwaltungsbehörde zur
Genehmigung vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu
Machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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63,6 kB
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1,5 MB
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