24.05.2022 - 5.1 Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di, 24.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Kruse
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Abwägungsbeschluss
Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der
Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Zusammenführung der ehemaligen
Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow
einschließlich 1. Änderung vorgebrachten Anregungen hat die Gemeindevertretung
mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) Berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von
…
b) Teilweise berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von
…
c) Nicht berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von
…
Umfang und Begründung der Abwägungsvorschläge sind Bestandteil des Abwägungsbeschlusses. Das Ergebnis der Prüfung (Abwägungsmaterial) wird gemäß der Vorlage beschlossen.
Feststellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung beschließt die Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow einschließlich 1. Änderung in der vorliegenden Fassung vom 20.05.2022.
Die zugehörige Begründung mit den Umweltberichten für den Bereich Photovoltaikanlage Kieswerk Tarzow und für den Bereich der Wohngebietsentwicklung in westlicher Ortsrandlage von Lübow wird gebilligt.
Die Zusammenführung der ehemaligen Teilflächennutzungspläne der ehemaligen Gemeinden Schimm und Lübow einschließlich 1. Änderung ist entsprechend § 6 Abs.1 BauGB dem Landkreis Nordwestmecklenburg als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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63,6 kB
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6,4 MB
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1,5 MB
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2,6 MB
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