22.11.2021 - 5.1 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag d...

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Wortprotokoll

Es wird der 01.01.2022 als Beginn für die Anpassung vorgeschlagen.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Funktionsinhabern Gemeindewehrführer, stellvertretender Gemeindewehrführer, Gerätewart, Jugendwart ab dem 01.01.2022, frühestens jedoch mit Aufnahme der jeweiligen Funktion, eine Aufwandsentschädigung in folgender Höhe zu zahlen:

 

Gemeindewehrführer   179,00 €

 

stellv. Gemeindewehrführer    85,00 €

 

Gerätewart      85,00 €

 

Jugendwart    100,00 €

  

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

7

 

davon besetzte Mandate:   

7

 

davon Anwesende:

4

 

Ja- Stimmen:

4

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage