14.09.2022 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 28 "Nördliches Mühlengelände"...
Grunddaten
- TOP:
 - Ö 5.3
 
- Datum:
 - Mi., 14.09.2022
 
- Status:
 - gemischt (Sitzung abgeschlossen)
 
- Uhrzeit:
 - 19:00
 
- Anlass:
 - Sitzung
 
- Beratung:
 - öffentlich
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Bauamt
 
- Bearbeiter:
 - Juliane Kruse
 
- Beschluss:
 - ungeändert beschlossen
 
Beschluss
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 "Nördliches Mühlengelände" und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
 - Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.
 - Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.
 
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 5,2 MB 
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 2 
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 (wie Dokument) 
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 1,4 MB 
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