13.11.2023 - 5.1 Vorstellung Agri-PV-Anlage Metelsdorf

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Heesch übergibt das Wort an die Vertreter der Firma DVP Solar. Herr Dr. Niebel (Projketleiter) ergreift das Wort und berichtet, dass durch die Firma DVP-Solar auf der Fläche des anwesenden Bürgers eine Agri-PV-Anlage projektiert wird. Es soll nicht nur Solarenergie erzeugt werden, eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche wird weiterhin gegeben sein.

 

Herr Dr. Niebel stellt die Firma DVP Solar in einem kurzen Abriss vor. Die Firma ist ein internationaler Konzern. Der Mutterkonzern sitzt in Spanien.

 

Zum dem in Metelsdorf geplanten Vorhaben führt Herr Dr. Niebel aus, dass es einen Vertrag mit dem anwesenden Bürger gibt. Die Fläche steht somit der Firma DVP Solar rein rechtlich zur Pacht zur Verfügung. Die ersten Planungen laufen an. Die ersten Analysen sind durchgelaufen. Die Netzanschlussplanung ist mittlerweile abgeschlossen. Es wird mit 2 Jahren bis zum Ende der Bauleitplanung gerechnet.

 

Die zu beplanende Fläche hat eine Größe von ca. 31 ha groß. Die darauf geplante Leistung hat ca. 30,7 MWp. Es handelt sich um ein sogenanntes nachgeführtes System. Die Module sind von Nord nach Süd aufgebaut und laufen über die Drehachse der Sonne hinterher. Die Landwirtschaft wird weiterhin zwischen den Reihen betrieben. Dieses ist auch mit größeren Maschinen möglich. Der Netzanschlusspunkt ist bestätigt (bei 3,5 km Entfernung).

 

Herr Dr. Niebel erläutert den indirekt möglichen Nutzen für die Gemeinde durch die Errichtung der PV-Anlage. Beispielweise könnte an der Straße (Schulenbrook) eine Stromtankstelle (E-Fahrrad-Tankstelle) durch die Firma DVP Solar aufgestellt werden. Eine Bürgerbeteiligung an der Anlage wäre ebenfalls möglich. Eine Zusammenarbeit mit Firmen, die sich Vorort befinden, wird angestrebt.

 

Für die Gemeinde direkt ist laut Gesetzgeber vorgesehen, dass der Betreiber einen Anteil am Strom zur Verfügung stellt. 0,2 ct pro eingespeister Kilowattstunde. Für die Gemeinde Metelsdorf ergeben sich 2.000 € / ha / Jahr. Das Geld würde ab dem 2. Jahr oder ab dem Jahr nach der ersten Stromherstellung für 30 Jahre fließen.

 

Herr Haase fragt an, ob nach den 30 Jahren eine Nachnutzung geplant ist. Herr Dr. Niebel antwortet darauf, dass es folgende Möglichkeiten gibt. Szenarion 1 wäre, dass sich ein Weiterbetrieb nicht rechnet. Dann wird die Anlage komplett zurückgebaut. Alles wird wiederhergestellt, wie es war. Szenarion 2 wäre, dass sich eine Weiternutzung für beide Vertragsparteien lohnt.

 

Herr Haase fragt des Weiteren an, in welcher Form die Firma in Metelsdorf ansässig wäre. Herr Dr. Niebel antwortet darauf, dass es eine GmbH & Co. KG wird. Ob die Firma in Metelsdorf ansässig wird, darüber kann abschließend noch keine Auskunft gegeben werden. Bewirtschafter ist dann der anwesende Bürger.

 

Auf Nachfrage von Herrn Möckelmann teilt Herr Dr. Niebel mit, dass es sich bei den 0,2 ct um eine Kann-Bestimmung handelt. Bis zu 0,2 ct sind möglich.

 

Von Seiten der Bauausschussmitglieder werden die Informationen zur Kenntnis genommen. Es erfolgt keine Abstimmung über den Beschlussvorschlag.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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