18.04.2023 - 7.4 Beschluss zur Teileinziehung der "Mecklenburger...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Heesch erläutert das Zustandekommen der Beschlussvorlage. Es wird angemerkt, dass die Breite der Straße ein Befahren mit Fahrzeugen über 7,5 t im Begegnungsverkehr

nicht hergibt. Zu der geringen Fahrbahnbreite, gibt es im Verlauf der Straße innerorts noch zwei Engstellen.

 

Mit der Ergänzung, dass der Schülertransport ebenso frei sein soll, wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, bei der Verkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg eine Teileinziehung der „Mecklenburger Straße“ für den Bereich von der Einmündung der B 208 bis zur Mündung in die Kreisstraße K21 (Dorf Mecklenburg-Rambow) zu beantragen (siehe Karte). Es handelt sich um die Flurstücke 112 und 262 in der Flur 2 der Gemarkung Metelsdorf in Eigentum der Gemeinde Metelsdorf.

 

Die Teileinziehung soll die Befahrbarkeit der Straße wie folgt beschränken:

 

„Verbot für Fahrzeuge über 7,5 T “ (VZ 262-7,5 t)

mit Zusatzzeichen

„Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ (VZ 1026-36)

„Lieferverkehr frei“ (VZ1026-35)

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

7

 

davon besetzte Mandate:   

7

 

davon Anwesende:

7

 

Ja- Stimmen:

7

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000255&TOLFDNR=1018354&selfaction=print