05.09.2023 - 2 Einwohnerfragestunde

Reduzieren

Wortprotokoll

  • Ein Bürger gibt den Hinweis, dass die Bankette Richtung Moidentin regelmäßiger gepflegt werden muss.
  • Der Bürger teilt weiterhin mit, dass er beim Landkreis die Rücknahme des positiven Vorbescheides, welcher dem Tierheim zur Errichtung eines Hundetherapiezentrums in seiner Nachbarschaft erteilt worden ist, verlangt. Er weisst auf seine Beweggründe hin, reicht Unterlagen rum zur Sichtung für die Mitglieder des Bauausschusses und teilt mit, dass er als Bestandteil seiner Widerspruchsbegründung mit viel Aufwand und viel Geld ein eigenes Schallgutachten erstellen lassen hat. Es gibt ein Gutachten, es gibt eine Rasterlärmkarte. Das liegt jetzt alles beim Landkreis. Die Mitglieder des Bauausschusses können sich das alles in Ruhe angucken. Der Bürger möchte, dass die Mitglieder des Bauausschusses wissen, was er in seinem Interesse so treibt. Sein Interesse reicht weiter, als der Landkreis es oberflächlich in seinen Unterlagen dargestellt hat. Die Belästigungen reichen bis weit in den Burgwall hinein. Der Bürger möchte, dass das erstens bekannt ist und zweitens möchte der Bürger, dass die Gemeinde wissen soll, dass es auch ein Widerspruchsrecht einer Gemeinde gibt. Es ist nicht so, dass man zwangsläufig ertragen muss, dass der Landkreis einem das Versagen ersetzt, sondern, man kann dann als nächsten Schritt Widerspruch dagegen einlegen.

Weil das in den letzten Wochen und Monaten untergegangen ist, möchte der Bürger, dass das die Gemeinde weiss.

Das kann sogar sein, dass die Gemeinde das immer noch kann, obwohl Fristen abgelaufen sind, so sagt sein Rechtsbeistand. Die Gemeinde sollte das mindestens mal prüfen. Der Schlussakkord für den Bürger ist aber, falls dort eine Baugenehmigung beantragt wird, das vorher war ja ein Vorbescheid, sollte die Gemeinde im Auge haben, dass es einen guten Grund gibt, nicht nur für sein Individualinteresse, sondern sehr weitergehend ins Dorf hinein, dass es da Probleme gibt.

Der Bürger merkt weiterhin an, dass Frau Gutzmann in der OZ über die Leiterin der Lokalredaktion, Frau Kerstin Schröder, sehr kritikfrei (das Motiv war klar erkennbar) hat transportieren lassen, dass es Probleme gibt ein Grundstück zu finden, aber es besteht Hoffnung das Problem kurzfristig lösen zu können. Der Bürger fragt auf Grund dessen die Mitglieder des Bauausschusses, ob ihnen da was bekannt ist. Denn um das jetzt im Fokus stehende Grundstück kann es sich nicht handeln. Herr Spangenberg antwortet darauf, dass der Bürger der Gemeindevertretung und dem Bauausschuss etwas Zeit gegeben soll. Das, was der Bürger vorgebracht hat, wird mit aufgenommen. Wenn da was kommt, führt Herr Spangenberg weiter aus, dann nehmen wir definitiv dein Gutachten, legen das auch hin. Dem Bürger ist es wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde weiss, dass mit einem Vorbescheid eine Rechtskraft in Gang gesetzt wird. Wenn das nicht aus der Welt geschafft wird, kann ein späterer Bauantrag, eine spätere Baugenehmigung sich darauf beziehen. Er hat als Nachbar einen triftigen Grund, dagegen vorzugehen. Er würde sich freuen, wenn die Gemeinde versteht, dass es noch andere Interessen gibt. Der Bürger bedankt sich für das Gehör, was man ihm geschenkt hat.

 

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000288&TOLFDNR=1022252&selfaction=print