16.08.2023 - 7.3 Beratung und Beschlussfassung zum Neubau eines ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Stieten
- Datum:
- Mi., 16.08.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Triebke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Woitkowitz erläutert den Sachverhalt, welcher im Bauausschuss unter „Sonstiges“ im „öffentlichen Teil“ behandelt worden ist. Herr Haselbach beantragte dort die Behandlung der Thematik in der nächsten Gemeindevertretersitzung. Auf Grund der Tatsache, dass der Punkt unter „Sonstiges“ behandelt worden ist, gibt es in dieser Vorlage keinen Lebenslauf.
Ein wichtiger Punkt ist, das Feuerwehrgerätehaus auf Grund des Lärmpegels außerhalb des Ortskerns zu verlagern. Der F-Plan sagt aber aus, dass auf der Westseite nicht gebaut werden darf. Da Feuerwehr eine Pflichtaufgabe ist und der Bericht der Unfallkasse ausdrücklich darauf hinweist, dass eine Erweiterung der FF notwendig ist, ist dennoch die Möglichkeit eines Neubaus gegeben.
Wenn eine Antragstellung noch in diesem Jahr vorgenommen wird, beträgt die Förderung 90%.
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses nach den gesetzlichen Vorgaben der HFUK-Nord auf der im Lageplan dargestellten Fläche auf der Westseite der B 106. Fördermittel sind bis zum 31.08.2023 zu beantragen. Die Parkplätze für die Vereine sind in der Planung zu berücksichtigen. Eine 90%-ige Förderung ist Voraussetzung und eine Aktualisierung der Kosten.
