26.01.2023 - 5.2 Beratung und Beschlussfassung zur 1. Änderung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Wirth gibt dazu noch einmal grundlegende Hinweise für eine notwendige Erhöhung der Hebesätze und wie es zur vorgeschlagenen Anpassung auf 420 v. H. für die Grundsteuer B kam.

 

Die Ausschussmitglieder sind sich einig darüber, dass die Anhebung der Grundsteuer B sinnvoll ist. Ab dem Jahr 2025 wird aufgrund der Grundsteuerreform eine erneute Anpassung der Hebesätze notwendig.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes MV die 1. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Bad Kleinen.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

7

 

davon besetzte Mandate:   

7

 

davon Anwesende:

5

 

Ja- Stimmen:

5

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage