14.09.2023 - 5.2 Einschätzung der Nichterfüllung einzelner Haush...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Gremium:
- Finanzausschuss Bad Kleinen
- Datum:
- Do., 14.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Christiane Kupsch
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Kupsch informiert, dass die gesperrten Mittel gemäß Haushaltsverfügung vom Landkreis nur für die ursprünglich bestimmten Maßnahmen aufgehoben werden dürfen, wenn der dringende Bedarf besteht. Andere Mehrbedarfe, die bisher im Haushalt nicht berücksichtigt wurden, können nur aus Mehrerträgen bzw. Minderaufwendungen gedeckt werden.
Aktuell gibt es die Anfrage an die Gemeinde, zur Finanzierung einer Chronik. Hier gibt es zurzeit Finanzierungsmöglichkeiten aus Gewerbesteuermehrerträgen. Dazu wird die Kostenhöhe benötigt für die Beschlussfassung in der Gemeindevertretungssitzung am 04.10.2023.
Der Finanzausschuss befürwortet dieses.
Beschluss
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt, die im Rahmen der Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Anordnung erlassenen Haushaltssperren für bisher nicht geplante Maßnahmen oder überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen freizugeben, soweit die Zielsetzung von gesetzten Einsparungen gewahrt bleibt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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84,9 kB
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