21.06.2023 - 5.3 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gut Saun...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

 

Herr Venohr verliest den Beschluss, es liegen zu den Punkten 1 und 3 des Beschlusses keine Anlagen vor.

 

Die Beschlussfassung wird daraufhin vertagt.

 

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Beschluss

Beschluss:

 

1.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz hat die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 für die bisher nicht bekannt gemachten Teilflächen der Flurstücke 108 und 19/1, Flur 1, Gemarkung Saunstorf mit folgendem Ergebnis geprüft:

siehe Anlage.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3.

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung den Bebauungsplan Nr. 4 für die bisher nicht bekannt gemachten Teilflächen der Flurstücke 108 und 19/1, Flur 1, Gemarkung Saunstorf in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung dazu wird gebilligt, siehe Anlagen.

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

4.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde, nach der Genehmigung der parallel durchgeführten 3. Änderung des Flächennutzungsplanes von Bobitz, ortsüblich bekannt zu machen.

 

Anlagen: Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 mit Begründung und Abwägung, Bearbeitungsstand 09.06.2023

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

 

 

davon besetzte Mandate:   

 

 

davon Anwesende:

 

 

Ja- Stimmen:

 

 

Nein- Stimmen:

 

 

Stimmenthaltungen:

 

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage