17.10.2023 - 7.7 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Homann-Trieps schlägt auch hier im Vorfeld einen Kostenübernahmevertrag als Ergänzung mit folgendem Wortlaut vor:

 

„Die Gemeinde schließt mit dem Vorhabenträger einen Kostenübernahmevertrag gem. §11 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.“

 

Die Beschlussvorlage wird entsprechend ergänzt und es wird abgestimmt.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Bobitz beschließen die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „AGRI-PV Scharfstorf“. Ziel der Planung ist die Errichtung einer AGRI-Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Elektroenergie aus erneuerbaren Quellen (Solarstrahlung).

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Ackerfläche in der Nähe des Ortsteiles Scharfstorf, östlich der Bundesstraße 208 und nördlich der Am Schlossberg Straße.

 

Der räumliche Geltungsbereich von etwa 416 013 m² umfasst ein Flurstück (Gemarkung Scharfstorf, Flurstück 219). Die Planung und der Betrieb der AGRI-Photovoltaikanlage erfolgt nach DIN SPEC 91434. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist im beiliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1). Der Geltungsbereich orientiert sich an den Flurstücksgrenzen. Kleine Standgewässer (Biotope) sind von der Planung ausgenommen.

 

Die Gemeinde schließt mit dem Vorhabenträger einen Kostenübernahmevertrag gem. §11 Abs. 1 Nr. 3 BauGB.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung leitet das Aufstellungsverfahren ein und führt auf Grundlage eines zu erstellenden Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durch.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

13

 

davon besetzte Mandate:   

11

 

davon Anwesende:

8

 

Ja- Stimmen:

8

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://dorfmecklenburg.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000405&TOLFDNR=1022856&selfaction=print