12.12.2023 - 7.4 Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Kupsch erläutert die wesentlichen Punkte des Jahresabschlusses 2022.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2022.

Im Haushaltsjahr 2022 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

13

 

davon besetzte Mandate:   

11

 

davon Anwesende:

8

 

Ja- Stimmen:

8

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage