10.01.2024 - 5 Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss Barnekow
- Datum:
- Mi., 10.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Anna Naumann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Naumann berichtet über das stattgefundene Treffen am 12.12.203 mit Frau Heine und Herrn Lieseberg zur Beratung.
Die Gemeinde Barnekow hat keinen Doppelhaushalt. Sie bekommt im Jahr 2024 eine Infrastrukturpauschale, die als Investition gezahlt wird i. H. von 31.800 €.
Der Fehlbetrag beläuft sich planmäßig auf Minus 293.700 €. Das ist genau der Betrag, der auch von der Haushaltssatzung vorgegeben ist.
Der Saldo der investiven Ein- und Auszahlungen beläuft sich planmäßig auf 812.300 €.
Die Hebesätze für die Realsteuern belaufen sich bei der Grundsteuer A auf 339 Prozent bei der Grundsteuer B auf 395 Prozent und bei der Gewerbesteuer auf 351 Prozent. Durch den Minushaushalt sollten die Hebesätze allerdings um 20 Prozent über dem gehobenen Durchschnitt angehoben werden, um Zuweisungen für die Gemeinde zu bekommen.
Frau Heine soll sich mit ZWIS in Verbindung setzen.
Als Erträge für die Grundstücksveräußerungen sind 62.000 € geplant. Bei dem Grundstück beläuft sich der Verlust auf 34.800 €. Deshalb wird es als Verlust aus dem Abgang des Anlagevermögens geplant.
Frau Liehmann erfragt, warum die Windräder nur noch mit 2.000 € geplant wurden. Für 2023 und auch für 2024 ist kein Geld eingegangen. Herr Lieseberg sagt, dass Herr Weber 3.200 € für dieses und auch für letztes Jahr freigegeben hat. Der Vertrag dazu liegt Frau Triebke vor.
Im Amt wird geprüft, ob schon was eingezahlt worden ist.
Für die allgemeine Unterhaltung von Löschwasser Entnahmestelle wurden 10.000 € und für die Instandhaltung des Löschteichs Klein Woltersdorf 120.000 € geplant.
Die Anwesenden besprechen sich darüber, dass für den Löschteich in Klein Woltersdorf 60.000 € in 2024 und für 2025 60.000 € eingestellt werden sollen.
Für die Fahrzeugunterhaltung werden seit 2023 6.000 € geplant. Künftig sollen 2 Fahrzeuge unterhalten werden.
Herr Prodöhl merkt dazu an, dass eines der beiden Fahrzeuge noch Garantie vom Hersteller hat und das andere Fahrzeug ein Gebrauchtwagen ist, bei dem die Garantie von einem halben Jahr bereits um ist. Somit werden die Reparaturkosten, die Wartungskosten (lt. Wartungsvertrag 1500 € jährlich) und die Kosten für Diesel künftig auch in dieses Konto mit reinfallen.
Es kam die Frage auf, ob die Fahrtenbücher der Feuerwehr regelmäßig kontrolliert werden.
Herr Prodöhl kontrolliert diese monatlich, allerdings ohne weitere Prüfung durch die Bürgermeisterin.
Die Anwesenden beraten sich zur regelmäßigen Prüfung der Fahrtenbücher durch die Bürgermeisterin. Es wird vorgeschlagen, dass die Kontrolle immer quartalsweise (viermal im Jahr) eine Woche vor der GV erfolgen soll, damit dann in der GV darüber informiert werden kann.
Für die Absicherung des Brandschutzes wurden immer 3.000 € eingeplant. Da der Vertrag nur noch bis zum 30.06.2024 laufen und zum 01.07.2024 gekündigt werden soll, wird zu diesem Jahr nur die Hälfte eingestellt.
Herr Prodöhl erwähnt, dass der Vertrag bis zum 30.06.2024 gekündigt werden muss, aber dann trotzdem bis zum 31.12.2024 weiterläuft und somit die 3.000 € trotzdem eingestellt werden müssen.
Dies wird im Amt geprüft
.
Für die Aufwendungen für Aus- und Fortbildung werden 16.000 € eingeplant.
Herr Prodöhl erläutert die Zusammensetzung.
Es werden sieben Feuerwehrführerscheine (Erweiterung zum Autoführerschein) für je 2.500 € und fünf Anhängerführerscheine (Erweiterung von B auf BE) benötigt.
Zur Bezahlung der Anhängerführerscheine schlägt er vor, dass die Gemeinde die Hälfte für den Führerschein bezahlt und die Kameraden die andere Hälfte. Dies bespricht er mit den Kameraden.
Die Heizausbildung für Amtsschutzgerichtsvertreter i. H. von 6.000 € kann lt. Herrn Prodöhl verschoben werden. Die Lehrgangskosten i. H. von 2.000 € versucht Herr Prodöhl über das Amt zu organisieren, sodass die Kosten geteilt werden.
Herr Lieseberg erfragt, ob die Meldung von Herrn Prodöhl an den Oberwehrführer von Wismar erfolgt ist, dass Herr Prodöhl wieder ohne die Feuerwehr Wismar einsatzbereit ist.
Diese wurde von Herrn Prodöhl bei Frau Krase eingereicht.
Für die Arbeits- und Schutzkleidung wurden von Herrn Prodöhl 11.600 € geplant. Dies wurde vom Amt nicht eingestellt, da im vorigen Jahr bereits 20.000 € dafür ausgegeben wurden.
Herr Prodöhl benötigt Schutzbekleidung für die neuen Kameraden, Ersatzbeschaffung für die Feuerwehr bzw. Reinigung der Feuerwehrsachen und Bekleidung für die Kinder- und Jugendfeuerwehr.
Die Anwesenden beraten sich über die Einplanung der Kosten für die Beschaffung von Feuerwehrbekleidung bzw. Reinigung und einigen sich darauf, 12.000 € dafür einzuplanen.
Es werden 13.500 € für die Anschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens geplant. Dazu zählt das Jugendfeuerwehrzelt i. H. von 5.000 € Und ein Rettungszylinder i. H. von 8.500 €.
Die Anwesenden einigen sich darauf, dass die 5.000 € für das Jugendfeuerwehrzelt entfallen.
Herr Prodöhl erfragt, warum auf dem Konto Aufwendungen für Einsätze bzw. Erstattungen für Dienstausfall, sowie den allgemeinen Verdienstausfall (Konto 5255100) nur noch 1.600 € statt 3.000 € eingestellt wurden. Dies wird im Amt geprüft.
Bei den Kosten für Heimat- und Kulturpflege (S. 28) werden 1.300 € für die Aufwendungen für Seniorenveranstaltungen und Geburtstage geplant, 500 € für das Gemeindefest und 800 € für die Seniorenarbeit.
Zusätzlich dazu werden die Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige lt. dem Sozialausschuss vom 01.08.2023 von 500 € auf 2.000 € erhöht.
Frau Naumann geht auf die weitere Planung ein u. a.:
- Nachgefragt wird zu Restbeständen aus 2023 - Ausstattung der Spielplätze, geprüft werden muss hier die Ausführung der Arbeiten und die Abrechnung. Groß Woltersdorf fehlt in der Auflistung Sport- und Freizeitfläche.
- Straßenunterhaltung – Gehwegsanierung erst nach den Arbeiten des Zweckverbandes
- Kreis- und Amtsumlage
- Gewässerunterhaltung – noch keine Veranlagung ->Klärung
Über die Haushaltssatzung und die besprochenen Änderungen wird abgestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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