08.10.2024 - 8 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr Hustig erläutert, dass nach Änderung der Kommunalverfassung „Einwohnerfragestunde“ bedeutet, dass Einwohner anwesend sein müssen, um Fragen zu stellen – nicht über Gemeindevertreter.

 

 

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