08.10.2024 - 9.3 Bebauungsplan Nr. 49/97, 1. Änderung „Wohngebie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Metelsdorf nimmt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49/97 im Rahmen der Behördenbeteiligung zur Kenntnis sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und als beteiligte Nachbargemeinde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und hat Hinweise und Bedenken.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

7

 

davon besetzte Mandate:   

7

 

davon Anwesende:

7

 

Ja- Stimmen:

7

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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