03.12.2024 - 7.3 Verlängerung der Optionserklärung der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Barkow-Täufert informiert darüber, dass empfohlen wird, die Optionserklärung zu verlängern, da die Gemeinde sonst als Kleinunternehmen gewertet werden würde.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt die durch das Jahressteuergesetz 2024 gegebene Möglichkeit der Verlängerung der Option nach § 27 (22a) Satz 1UStG.

Sollte sich die Übergangsfrist für die zwingende Anwendung auf den 01.01.2027 durch das Jahressteuergesetz 2024 nicht verlängern, wird die Gemeinde als steuerlicher Kleinunternehmer nach § 19 UStG eingestuft.

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums: 

7

 

davon besetzte Mandate:   

7

 

davon Anwesende:

7

 

Ja- Stimmen:

7

 

Nein- Stimmen:

-

 

Stimmenthaltungen:

-

 

Befangenheit nach § 24 KV M-V:

-

 

 

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